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   BGH, 27.04.1989 - III ZR 124/88   

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https://dejure.org/1989,18386
BGH, 27.04.1989 - III ZR 124/88 (https://dejure.org/1989,18386)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1989 - III ZR 124/88 (https://dejure.org/1989,18386)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1989 - III ZR 124/88 (https://dejure.org/1989,18386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Darlehensvertrag und finanziertem Rechtsgeschäft im Aktivprozess auf Schadensersatz gegen eine Bank - Haftung einer Bank wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Darlehensnehmers - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - III ZR 124/88
    Nimmt dagegen - wie hier - der Erwerber die Bank im Aktivprozeß auf Schadensersatz in Anspruch, so kann die etwaige Verbindung von Darlehensvertrag und finanziertem Rechtsgeschäft zwar nicht unter dem Gesichtspunkt des Einwendungsdurchgriffs, wohl aber insofern Bedeutung erlangen, als die Bank dem Erwerber u.a. wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften kann, wenn sie über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, insbesondere gleichsam als Partei des finanzierten Geschäfts erscheint (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86 - BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Aufklärungspflicht 15 = WM 1988, 561, 562).

    Jedoch kann, wie der Senat mit Urteil vom 21. Januar 1988 (a.a.O. WM 1988, 561, 563; im Anschluß an das Senatsurteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86 - WM 1987, 1426, 1428, insoweit in BGHZ 102, 60 ff [BGH 15.10.1987 - III ZR 235/86] nicht abgedruckt) entschieden hat, beim Erwerb von Wohnungseigentum nach dem Ersterwerbermodell eine Pflicht der den Erwerb finanzierenden Bank, den Erwerber/Darlehensnehmer über Mängel der Wohnanlage und deren Sanierungsbedürftigkeit aufzuklären, grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Ausnahmen hiervon kommen in Betracht, wenn die Bank weiß, daß das Objekt mit Mängeln behaftet ist, die der Erwerber nicht kennt, etwa wenn sie im Besitz eines ihm nicht zugänglichen Gutachtens ist, aus dem sich das Vorhandensein versteckter Mängel ergibt (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 aaO).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - III ZR 124/88
    Jedoch kann, wie der Senat mit Urteil vom 21. Januar 1988 (a.a.O. WM 1988, 561, 563; im Anschluß an das Senatsurteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86 - WM 1987, 1426, 1428, insoweit in BGHZ 102, 60 ff [BGH 15.10.1987 - III ZR 235/86] nicht abgedruckt) entschieden hat, beim Erwerb von Wohnungseigentum nach dem Ersterwerbermodell eine Pflicht der den Erwerb finanzierenden Bank, den Erwerber/Darlehensnehmer über Mängel der Wohnanlage und deren Sanierungsbedürftigkeit aufzuklären, grundsätzlich nicht angenommen werden.
  • BGH, 09.10.1986 - III ZR 127/85

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Ersterwerb von NATO-Wohnungen

    Auszug aus BGH, 27.04.1989 - III ZR 124/88
    Zu Unrecht beanstandet die Revision, daß das Berufungsgericht die Voraussetzungen eines Einwendungsdurchgriffs (dazu Senatsurteil vom 9. Oktober 1986 - III ZR 127/85 - BGHR BGB § 242 - Einwendungsdurchgriff 2 = WM 1986, 1561) verneint hat.
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